Regeln zur Siegelnutzung
Ein Siegel ist nur so viel wert wie das Vertrauen in seine Fundstelle. Diese Regeln gelten für jede Lizenz und schützen alle, die mit dem Siegel werben. Verbindlich ist die Fassung im Lizenzvertrag.
Sechs Regeln
Wer sie einhält, wirbt mit einem Siegel, das jeder Kunde nachprüfen kann.
- Nur für das ausgezeichnete Modell. Nicht für Varianten, Nachfolger, Sets oder andere Produkte der Marke.
- Nur während der Laufzeit. 12 Monate ab Lizenzerteilung. Danach kommt das Siegel von allen Kanälen.
- Nur auf den lizenzierten Kanälen. Welche das sind, steht auf der Lizenzurkunde.
- Mit Fundstelle. Die Prüfadresse steht auf dem Siegel. Online verlinken Sie das Siegel zusätzlich auf diese Adresse. Der Link darf als Werbung gekennzeichnet sein, etwa mit
rel="sponsored". - Unverändert. Nur die Dateien aus dem Paket, ohne neue Farben, Texte oder Ausschnitte, in Mindestgröße und mit Schutzraum.
- Nicht irreführend. Kein „Testsieger“ und kein „getestet“, wenn die Basis etwas anderes sagt. Das Siegel spricht für sich.
Welche Fassung wohin
Jede Fassung gibt es farbig, schwarz und weiß. Rundum bleibt ein Schutzraum von 10 % der Siegelbreite frei.
| Fassung | Wofür | Mindestgröße |
|---|---|---|
| Voll | Website, Shop, Social Media, Druck | 360 px oder 70 mm breit |
| Kompakt | kleine Flächen, Produktbilder im Shop, Verpackung | 180 px oder 35 mm breit |
| Amazon kompakt | Galeriebilder auf Amazon | 25 % der Bildbreite |
| Amazon voll | A+-Inhalte auf Amazon | 360 px breit |
So nicht
Vier Dinge, die mit dem Siegel immer wieder passieren. Fahren Sie über einen Punkt oder tippen Sie ihn an, das Siegel zeigt, was gemeint ist.
Wie klein darf das Siegel sein?
Ziehen Sie den Regler. Unter der Mindestgröße wird die kleine Schrift unleserlich. Dann gehört die kompakte Fassung an diese Stelle. Der gestrichelte Rahmen ist der Schutzraum von 10 %.
Volle Fassung, gut lesbar.
Richtig und falsch
Beispiele aus der Praxis. Im Zweifel fragen Sie vorher, das kostet nichts.
Richtig. Siegel auf der Produktseite, verlinkt auf die Prüfadresse.
- ★★★★★
Richtig. Im Amazon-Galeriebild oder in A+-Inhalten, mit der Amazon-Fassung.
Richtig. Auf der Verpackung, mit „Erweiterter Nutzung“.
- ✕
Falsch. Das Siegel im Amazon-Hauptbild. Dort verbietet Amazon Logos und Grafiken.
- ✕
Falsch. Neben einem anderen Modell oder einem Bundle. Das Siegel gilt nur für das verglichene Modell.
- ✕
Falsch. Nachgebaut, umgefärbt oder mit anderem Datum. Nur die Dateien aus dem Paket.
- Auch richtig: im Newsletter mit dem Satz „Vergleichssieger bei BetterPick, Stand 08/2026“.
- Auch richtig: die einfarbige Fassung, wenn nur in einer Farbe gedruckt wird.
- Auch falsch: „Testsieger“ oder „im Test“, wenn kein Test zugrunde liegt.
- Auch falsch: weiterwerben nach Ablauf der Lizenz.
Auf Amazon
Amazon verbietet im Hauptbild Logos und Grafiken. Das Siegel gehört deshalb in ein Galeriebild oder in A+-Inhalte. Weil Amazon in Bildern keine Webadressen erlaubt, tragen die Amazon-Fassungen statt der Prüfadresse die Siegel-Nr. Über die Seite Siegel prüfen findet jeder Kunde damit die Auszeichnung.
Amazon ist im Modell „Erweiterte Nutzung“ enthalten.
Was gilt seit dem 27.09.2026 (EmpCo)?
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die Regeln der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Verboten sind unter anderem Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von einer staatlichen Stelle festgesetzt sind, und allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis.
BetterPick vergibt keine Nachhaltigkeitssiegel. Unsere Auszeichnungen bewerten ein Produkt im Vergleich, nicht seine Umwelteigenschaften. Verbinden Sie das Siegel deshalb nicht mit Umweltaussagen wie „nachhaltig ausgezeichnet“. Für die Werbung mit dem Siegel gelten weiter die Regeln oben: Fundstelle, Datum, unveränderte Wiedergabe.
Hinweis, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich das BetterPick-Siegel auf Amazon zeigen?
Darf ich das Siegel auf die Verpackung drucken?
Wie lange darf ich mit dem Siegel werben?
Darf ich „Testsieger“ oder „getestet“ dazuschreiben?
Warum diese Regeln
Wer mit einem Testergebnis wirbt, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeben, wo es sich nachlesen lässt (I ZR 134/20). Note, Datum und Prüfadresse auf dem Siegel erfüllen diesen Zweck nur, wenn das Siegel zum beworbenen Modell passt und nicht verändert ist.
Gemeldete Verstöße prüfen wir. Wer ohne Lizenz oder entgegen diesen Regeln wirbt, muss das Siegel entfernen.
Bereit, mit dem Siegel zu werben?
Sie erhalten alle Fassungen, die Lizenzurkunde und diese Regeln als Datei. Angebot innerhalb von 2 Werktagen.