Abmahnsicher mit Testergebnissen werben: Leitfaden für Hersteller 2026
Ein gutes Testergebnis ist ein starkes Verkaufsargument — und genau deshalb rechtlich streng reguliert. Wer beim Bewerben Fehler macht, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, im schlimmsten Fall eine einstweilige Verfügung. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar und seit Jahren durch höchstrichterliche Urteile gefestigt. Wer sie kennt, wirbt wirkungsvoll und sicher zugleich. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Vorgaben für Hersteller zusammen.
Warum Werbung mit Testergebnissen so oft abgemahnt wird
Testergebnisse beeinflussen Kaufentscheidungen stark — der Gesetzgeber sieht darin „wesentliche Informationen“, die der Verbraucher nachprüfen können muss. Rechtsgrundlage ist vor allem § 5a UWG (Vorenthalten wesentlicher Informationen) in Verbindung mit dem Irreführungsverbot. Weil viele Hersteller die Detailregeln nicht kennen, sind Testsiegel-Verstöße ein beliebtes Abmahnziel: Sie sind leicht zu erkennen und gut nachweisbar. Eine systematische Übersicht typischer Umsetzungsfehler bietet auch unser Beitrag Häufige Fehler bei der Testsiegel-Nutzung.
Die drei Grundregeln des BGH

Regel 1: Die Fundstelle muss leicht zugänglich sein
Die wichtigste Regel: Wer mit einem Testergebnis wirbt, muss die Fundstelle des Tests deutlich erkennbar und leicht zugänglich angeben, sodass der Verbraucher den Test ohne Mühe nachprüfen kann. Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 15.04.2021 (Az. I ZR 134/20) bestätigt: Ein Testsiegel auf einer Produktabbildung ohne deutlich erkennbare Fundstelle ist wettbewerbswidrig. Praktisch heißt das: Bei Online-Werbung gehört ein klar erkennbarer, leicht auffindbarer Verweis auf den vollständigen Test direkt zum Siegel — kein Verstecken im Kleingedruckten, keine Fundstelle erst nach mehreren Klicks. In Printwerbung muss die Fundstelle lesbar sein (Gerichte haben sehr kleine Schriftgrößen als unzureichend beanstandet).
Regel 2: Nur das tatsächlich getestete Produkt
Ein Testsiegel darf ausschließlich für das konkret getestete Produkt verwendet werden — nicht für ähnliche Varianten, andere Größen, Farben oder Nachfolgemodelle, die nicht Gegenstand des Tests waren. Wer ein Ergebnis auf ein nicht getestetes Produkt überträgt, wirbt irreführend. Achten Sie deshalb genau darauf, welche Artikelvariante das Siegel tatsächlich erhalten hat.
Regel 3: Keine veralteten Testergebnisse
Mit einem Testergebnis darf nur geworben werden, solange es noch aussagekräftig und aktuell ist. Liegt ein neuerer Test mit veränderten Kriterien vor oder hat sich das Produkt wesentlich geändert, kann die Weiterwerbung mit dem alten Ergebnis irreführend sein. Auch eine abgelaufene Nutzungslizenz beendet das Werberecht. Wie Sie eine Lizenz rechtzeitig verlängern oder auffrischen, behandelt Siegel-Lizenz verlängern, wenn abgelaufen.
Die häufigsten Abmahnfallen in der Praxis
In der Praxis wiederholen sich dieselben Fehler: das Siegel prominent zeigen, aber die Fundstelle weglassen oder unleserlich machen; mit einem Ergebnis für ein nicht getestetes Produkt werben; ein veraltetes Ergebnis weiterverwenden; die Testnote oder das Prüfurteil verfälscht oder beschönigt darstellen; oder eine gute Einzelbewertung als Gesamturteil ausgeben. Jeder dieser Punkte ist abmahnfähig — und jeder ist mit Sorgfalt vermeidbar.
Checkliste: Abmahnsicher werben in 8 Punkten
Prüfen Sie vor jeder Veröffentlichung: (1) Ist die Fundstelle des Tests deutlich erkennbar und leicht zugänglich angegeben? (2) Verweist sie eindeutig auf den konkreten Test? (3) Ist die Fundstelle auch in Print lesbar? (4) Bewerben Sie ausschließlich das tatsächlich getestete Produkt? (5) Ist das Testergebnis noch aktuell? (6) Ist Ihre Nutzungslizenz gültig? (7) Geben Sie Note und Prüfurteil korrekt und unverfälscht wieder? (8) Erweckt die Darstellung keinen falschen Gesamteindruck? Erst wenn alle acht Punkte mit „Ja“ beantwortet sind, ist die Werbung auf der sicheren Seite.
Was bei lizenzierten Testsiegeln zusätzlich gilt
Wer ein Testsiegel offiziell lizenziert, hat einen entscheidenden Vorteil: Ein seriöses Siegelprogramm liefert das Siegel bereits mit korrekt eingebettetem Fundstellen-Hinweis und klaren Nutzungsbedingungen — das senkt das Abmahnrisiko erheblich. Achten Sie bei der Lizenz darauf, dass die Fundstelle technisch sauber hinterlegt ist, dass die zulässigen Medien (Online, Print, Verpackung) klar geregelt sind und dass Sie bei Produktänderungen informiert werden. Eine vollständige, praxisnahe Anleitung zur rechtssicheren Gestaltung bietet Testsiegel-Werbung für Hersteller rechtssicher gestalten. Genau diese saubere Belegführung — Ergebnis, Prüfinstanz und zugängliche Fundstelle aus einer Hand — ist der Grund, ein Siegel zu lizenzieren statt es selbst zusammenzustellen; alle getesteten Ergebnisse sind im Testportal betterpick.de öffentlich dokumentiert.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich bei jeder Testsiegel-Werbung die Fundstelle angeben? Ja. Nach der BGH-Rechtsprechung (u. a. I ZR 134/20) muss die Fundstelle deutlich erkennbar und leicht zugänglich sein, sodass der Test ohne Mühe nachprüfbar ist.
Darf ich ein Testsiegel für eine andere Produktvariante nutzen? Nein. Das Siegel gilt nur für das konkret getestete Produkt — nicht für andere Größen, Farben oder Modelle.
Wie lange darf ich mit einem Testergebnis werben? Solange es aktuell und aussagekräftig ist und die Lizenz gültig ist. Ein neuerer Test mit anderen Kriterien oder eine wesentliche Produktänderung kann die Weiterwerbung unzulässig machen.
Wer kann mich abmahnen? Vor allem Wettbewerber und klagebefugte Verbände wie die Wettbewerbszentrale oder Verbraucherschutzverbände.
Wie senke ich mein Abmahnrisiko am einfachsten? Durch ein offiziell lizenziertes Siegel, das bereits mit korrektem Fundstellen-Hinweis und klaren Nutzungsbedingungen geliefert wird.
Fazit
Werbung mit Testergebnissen ist hochwirksam und sicher zugleich — wenn drei Dinge stimmen: eine leicht zugängliche Fundstelle, die Beschränkung auf das tatsächlich getestete Produkt und ein aktuelles Ergebnis. Die meisten Abmahnungen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis dieser Detailregeln. Wer die Acht-Punkte-Checkliste abarbeitet und auf ein sauber lizenziertes Siegel setzt, nimmt das Risiko aus der Werbung und behält nur ihren Nutzen.
Sie möchten ein Testergebnis nutzen, das rechtssicher mit Fundstelle geliefert wird? Informieren Sie sich über das BetterPick-PARTNER-Programm — und werben Sie mit Ihrer Auszeichnung ohne Abmahnsorge. Den großen Überblick gibt der Leitfaden „Testsiegel für Hersteller“.
Quellen & weiterführend: § 5a UWG (gesetze-im-internet.de) · BGH, Urteil vom 15.04.2021, Az. I ZR 134/20 (Testsiegel/Fundstelle) · BGH-Rechtsprechung zur Testidentität (Öko-Test) · Wettbewerbszentrale (wettbewerbszentrale.de). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; lassen Sie Zweifelsfälle anwaltlich prüfen und gleichen Sie Aktenzeichen vor Veröffentlichung ab.