Ein Testsiegel beantragen ist bei redaktionellen Portalen wie BetterPick in wenigen Schritten möglich: Produkt einreichen, Prüfung durchlaufen, bei positivem Ergebnis Lizenzvertrag abschließen und das Siegel nutzen. Wichtig: Bei Stiftung Warentest und ÖKO-TEST ist eine Bewerbung nicht möglich – diese testen eigeninitiativ.
Testsiegel beantragen in 5 Schritten
- Einreichen – Produkt und Produktdaten über das Antragsformular einreichen, Prüfmuster bereitstellen.
- Prüfung – das Produkt wird nach transparenten, vorab veröffentlichten Kriterien redaktionell bewertet.
- Ergebnis – Sie erhalten das schriftliche Testergebnis mit Bewertungsdetails.
- Lizenz – bei positivem Ergebnis schließen Sie einen Lizenzvertrag ab (ab 349 € zzgl. MwSt.).
- Nutzung – Einsatz auf Produktseiten, in Werbung und im Handel, mit Pflichtangabe der Fundstelle (BGH, 15.04.2021, I ZR 134/20).
Ein Testsiegel beantragen klingt nach einem einzigen, klaren Verwaltungsakt – tatsächlich verbergen sich dahinter drei grundverschiedene Wege mit jeweils eigenem Ablauf, eigenen Voraussetzungen und sehr unterschiedlichen Kosten. Dieser Leitfaden zeigt Herstellern Schritt für Schritt, wie Sie 2026 zu einem belastbaren Prüf- oder Testsiegel kommen, was es kostet und wie Sie damit rechtssicher werben.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei unabhängigen Verbrauchertests (Stiftung Warentest, ÖKO-TEST) können Sie sich nicht bewerben – Sie können nur nach einem guten Ergebnis die Logo-Lizenz erwerben.
- Bei beauftragten Prüfsiegel-Anbietern lassen Sie Ihr Produkt aktiv testen; Preise beginnen häufig im niedrigen dreistelligen Bereich pro Produkt.
- Bei technischen Prüfzeichen (GS, TÜV, DEKRA) steht die Sicherheit nach gesetzlichen Normen im Vordergrund.
- Wer mit einem Testsiegel wirbt, muss seit dem BGH-Urteil von 2021 immer die Fundstelle angeben – auch auf Produktfotos.
Was bedeutet „Testsiegel beantragen“? Drei grundverschiedene Wege
Bevor Sie Zeit und Budget investieren, sollten Sie wissen, in welcher der drei Welten Sie sich bewegen. Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob Sie überhaupt einen Antrag stellen können – und wie glaubwürdig das Ergebnis später wirkt.
Weg 1: Unabhängige Verbrauchertests (Stiftung Warentest, ÖKO-TEST)
Diese Institute kaufen Produkte anonym im Handel ein und testen sie ohne Auftrag und ohne Einflussmöglichkeit des Herstellers. Sie können Ihr Produkt also nicht „anmelden“ und das Ergebnis nicht beeinflussen. Erst nachdem ein Test veröffentlicht wurde und Ihr Produkt gut abgeschnitten hat, können Sie eine Lizenz erwerben, um mit dem Logo zu werben. Das macht diese Siegel besonders glaubwürdig – aber auch unplanbar.
Weg 2: Beauftragte Prüfung durch Prüfsiegel-Anbieter
Dies ist gemeint, wenn umgangssprachlich davon die Rede ist, ein Testsiegel zu „beantragen“ oder zu „kaufen“. Hier beauftragen und bezahlen Sie die Prüfung Ihres eigenen Produkts direkt. Der Anbieter prüft nach eigenen, idealerweise offengelegten Kriterien und vergibt bei Bestehen ein Siegel mit Lizenz. Entscheidend für den späteren Werbewert ist, wie transparent die Prüfkriterien sind und ob das Verfahren nachvollziehbar dokumentiert wird.
Weg 3: Technische Prüfzeichen (GS, TÜV, DEKRA)
Beim GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) und vergleichbaren TÜV- oder DEKRA-Produktzertifikaten geht es nicht um einen Vergleich mit Wettbewerbern, sondern um die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und einschlägigen Normen. Eine zugelassene Prüfstelle führt eine Baumusterprüfung durch und überwacht beim GS-Zeichen zusätzlich regelmäßig die Fertigung.
Voraussetzungen: Was Hersteller mitbringen müssen
Produktreife und Prüfmuster
Geprüft wird immer die finale, marktreife Produktvariante. Ein Siegel gilt ausschließlich für genau die Ausführung, die im Labor lag – nicht für eine ganze Produktlinie. Rechnen Sie damit, ein bis zwei Exemplare (bei komplexen Produkten mehr) als Prüfmuster bereitzustellen.
Erforderliche Unterlagen
Über einen Erfassungsbogen liefern Sie Produktdaten und Spezifikationen. Bei technischen Zertifizierungen kommen technische Dokumentation, Konformitätsunterlagen und gegebenenfalls Konstruktionszeichnungen hinzu.
Normen und Standards
Während private Prüfportale meist eigene Kriterienkataloge anlegen, ist beim GS-Zeichen der Bezug zu ProdSG und konkreten DIN-/EN-Normen verpflichtend – geprüft werden etwa elektrische Sicherheit, Schadstoffe, Ergonomie und Geräuschemissionen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Am Beispiel einer beauftragten Prüfung (Weg 2) sieht der Prozess typischerweise so aus:
1. Anbieter auswählen
Prüfen Sie die Seriosität: offengelegte Kriterien, nachvollziehbare Methodik, transparente Finanzierung und eine verifizierbare Siegeldatenbank sind Pflicht.
2. Anfrage und Produktdaten
Sie füllen den Erfassungsbogen aus. Viele Anbieter bieten einen kostenlosen Pre-Check zur Eignung an.
3. Prüfmuster einsenden
Das Produkt geht nach Versandvorgabe an die Prüfstelle.
4. Prüfung und Bewertung
Ein standardisiertes Verfahren bewertet Funktion, Verarbeitung und Sicherheit; Sie erhalten einen Ergebnisbericht mit Note oder Bewertung.
5. Lizenzvertrag
Bei bestandener Prüfung schließen Sie den Lizenzvertrag, der Nutzungsdauer und Nutzungsrechte regelt.
6. Siegel nutzen
Jetzt dürfen Sie das Siegel auf Verpackung, Website, Marktplätzen und in der Werbung einsetzen – unverändert in Form und Farbe und nur für das geprüfte Produkt. Wie Sie das Siegel danach optimal platzieren, lesen Sie im Leitfaden Testsiegel für Hersteller.
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Anbieter zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen (variiert).
Was kostet ein Testsiegel? Kostenstruktur 2026
Prüfkosten und Lizenzgebühren trennen
Zwei Posten bestimmen den Preis: die Prüfkosten für den eigentlichen Test und die Lizenzgebühr für das Recht, das Siegel zu bewerben. Bei privaten Portalen sind beide oft zu einem Paketpreis gebündelt; bei Stiftung Warentest und ÖKO-TEST zahlen Sie ausschließlich für die Logo-Nutzung, weil der Test selbst unabhängig erfolgte.
Preismodelle im Überblick
| Weg | Modell | Größenordnung (Stand 2026, variiert) |
|---|---|---|
| Privates Portal | Pre-Check | häufig kostenlos |
| Privates Portal | Prüfung + 12 Monate Lizenz | ca. 199–299 € pro Produkt |
| Privates Portal | Verlängerung | ca. 99 € pro Produkt/Jahr |
| Stiftung Warentest | Logo-Lizenz (Print/Online) | ca. 7.000 – über 10.000 € |
| ÖKO-TEST | Label-Lizenz | gestaffelt; Bearbeitung ca. 300 € |
| GS / TÜV / DEKRA | Prüfung + Folgeüberwachung | stark produktabhängig |
Eine ausführliche Aufschlüsselung finden Sie im Beitrag Was kostet ein Testsiegel? Wie sich die Investition rechnet, zeigt der ROI-Rechner für die Testsiegel-Lizenz.
Welche Faktoren den Preis bestimmen
- Produkttyp und Prüftiefe
- Anzahl der Produkte und Varianten (Mengenstaffeln)
- Lizenzlaufzeit und genutzte Werbekanäle (TV/Kino verteuern deutlich)
- Bekanntheit und Reputation des Siegelgebers
Rechtssicher mit dem Testsiegel werben
Die Fundstellenpflicht (BGH-Urteil 2021)
Der Bundesgerichtshof hat 2021 (Az. I ZR 134/20) entschieden: Sobald ein Testsiegel in der Werbung erkennbar ist, muss die Fundstelle angegeben werden – und zwar unabhängig davon, wie prominent geworben wird. Das gilt selbst dann, wenn das Siegel nur klein auf einem Produktfoto erscheint. Rechtsgrundlage ist § 5a UWG: Die Fundstelle gilt als wesentliche Information.
Lesbarkeit und Aktualität
Pflichtangaben sind Quelle, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Fundstelle muss leicht auffindbar und ohne Anstrengung lesbar sein – die Rechtsprechung nennt als Richtwert mindestens 6 Punkt Schriftgröße. Veraltete Testergebnisse dürfen nicht weiterbeworben werden. Vertiefende Hinweise bietet der Beitrag Testsiegel-Werbung: Was ist erlaubt?
Typische Fehler beim Beantragen und Bewerben
- Fundstelle fehlt oder ist zu klein – der häufigste Abmahngrund.
- Werbung mit einem veralteten Testjahr.
- Nutzung eines Logos ohne gültige Lizenz.
- Übertragung des Siegels auf eine nicht geprüfte Produktvariante.
- Geschönte Darstellung der Note oder des Rangs.
- Ein beauftragtes Siegel wird als unabhängiger Vergleichstest dargestellt.
Eine vollständige Checkliste liefert der Beitrag die 9 häufigsten Fehler bei der Testsiegel-Nutzung.
Testsiegel über BetterPick – der planbare Weg
Statt auf einen unabhängigen Test zu warten, können Sie Ihr Produkt aktiv auszeichnen lassen. Welche Modelle es gibt und was sie leisten, zeigt der Überblick zu den Testsiegel-Lizenzmodellen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich mein Produkt bei Stiftung Warentest anmelden? Nein. Stiftung Warentest testet unabhängig und kauft anonym ein. Eine Beauftragung ist nicht möglich – erwerbbar ist nur die Logo-Lizenz nach einer Veröffentlichung.
Was kostet es, ein Testsiegel zu beantragen? Bei beauftragten Prüfportalen oft ca. 199–299 € pro Produkt inklusive zwölf Monaten Lizenz; die Logo-Lizenz von Stiftung Warentest liegt deutlich höher (Stand 2026, variiert).
Wie lange ist ein Testsiegel gültig? Bei privaten Portalen meist zwölf Monate mit Verlängerungsoption; Logo-Lizenzen unabhängiger Institute sind auf wenige Jahre nach Veröffentlichung begrenzt.
Muss ich beim Bewerben das Testjahr nennen? Ja. Erscheinungsjahr, Quelle und Ausgabe sind nach der BGH-Rechtsprechung Pflicht, sobald das Siegel erkennbar ist.
Gilt das Siegel für meine ganze Produktlinie? Nein, nur für die exakt geprüfte Variante.
Ist ein beauftragtes Testsiegel seriös? Es kann seriös sein, wenn die Prüfkriterien transparent sind und es nicht als unabhängiger Vergleichstest ausgegeben wird.
Weiterführende Artikel
- Leitfaden: Testsiegel für Hersteller
- Was kostet ein Testsiegel?
- Testsiegel-Werbung: Was ist erlaubt?
- Testsiegel-Lizenzmodelle im Überblick
Häufige Fragen
Kann jeder Hersteller ein Testsiegel beantragen?
Grundsätzlich ja: Hersteller und Händler aller Branchen können ein redaktionelles Testsiegel beantragen, sofern ihr Produkt die Prüfkriterien erfüllt. Eine Mindeststückzahl oder ein bestimmter Vertriebskanal wird in der Regel nicht vorausgesetzt – entscheidend ist ein prüffähiges Muster und ein bestandener Test.
Was ist der Unterschied zwischen Testsiegel und Zertifizierung?
Ein Testsiegel bestätigt, dass ein Produkt in einem Test gut abgeschnitten hat – es steht für Produktqualität aus Nutzersicht. Eine Zertifizierung (z. B. TÜV, ISO) bescheinigt die Einhaltung technischer Normen oder Sicherheitsstandards. Beide ergänzen sich, dienen aber unterschiedlichen Zielen.
Darf ich das Testsiegel überall in der Werbung nutzen?
Die zulässige Nutzung hängt vom Lizenzvertrag ab. In der Regel ist das Siegel auf den geprüften Artikel beschränkt (nicht automatisch auf andere Varianten). Es darf üblicherweise auf Verpackung, Amazon-Listings, Website und in Print eingesetzt werden, solange das Ergebnis korrekt angegeben wird.
Kann ich das Stiftung-Warentest- oder ÖKO-TEST-Siegel beantragen?
Nein. Stiftung Warentest und ÖKO-TEST sind redaktionell unabhängig: Sie wählen Produkte selbst aus und testen ohne Herstellereinfluss. Ein Hersteller kann den Test nicht beauftragen. Wer positiv bewertet wurde, kann nachträglich eine kostenpflichtige Logo-Lizenz erwerben. Aktiv beantragbar sind redaktionelle Anbieter wie BetterPick.
Wie schnell kann ich nach der Beantragung mit dem Siegel werben?
Sobald die Prüfung abgeschlossen, das Produkt bestanden und der Lizenzvertrag unterzeichnet ist, erhalten Sie alle Siegeldateien zur sofortigen Nutzung. Wie lange die Prüfphase dauert, hängt von Produktkategorie und Prüfumfang ab und wird direkt mit BetterPick geklärt.
Was passiert, wenn mein Produkt den Test nicht besteht?
Dann wird kein Siegel vergeben und kein Ergebnis veröffentlicht. In vielen Fällen erhalten Hersteller Feedback, welche Kriterien nicht erfüllt wurden, und können das Produkt nach Verbesserungen erneut einreichen. So bleibt der Prozess fair.